Grundlage des Behandlungsvertrages
ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Gesetzliche Krankenkassen
In der Regel werden die Kosten der
Behandlung durch einen Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen
nicht erstattet.
Private Krankenversicherung,
Beihilfe, Zusatzversicherungen
In der Regel übernehmen die privaten
Krankenversicherungen, die Beihilfestellen bzw. Zusatzversicherungen die
Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker ganz oder teilweise.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld
bei der zuständigen Stelle über die für sie zutreffenden Erstattungsmodelle.
Die Behandlungsleistungen
richten sich im Interesse der Patienten nach ihrer Notwendigkeit. Das
Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle
spielen.
Werden die Behandlungskosten nur
teilweise erstattet, obliegt es dem Patienten, den Differenzbetrag zu zahlen.
Selbstzahler
Für
gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung biete ich
Sonderkonditionen an, um für alle Patienten die Naturheilverfahren
nutzbar machen zu können.
Die Kosten
für den ersten Termin mit eingehender Anamnese liegen bei 60 Euro (ca. 1,5
Stunden). Die Kosten für die weiteren Behandlungstermine liegen je nach
Aufwand zwischen 5 und 100 Euro. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und
Kosten selbstverständlich besprochen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer
gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie ihr
Steuerberater.
Organisatorisches:
Das
Behandlungshonorar wird nach jeder Behandlung fällig. In besonderen Fällen
werden auch Sammelrechnungen erstellt.
Für
Selbstzahler erstelle ich Jahresquittungen zur Vorlage beim zuständigen
Finanzamt.
Vereinbarte
Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden
(Montagstermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten
vergeben werden können. Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten
(abzüglich der nicht verwendeten Materialien).
